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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)


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Ab 2023 brauchen Mitarbeiternde im Falle einer Krankheit keine gelben Zettel mehr beim Arbeitgeber und der Krankenkasse abgeben. Meldet sich ein Mitarbeiter ab dem 1. Januar 2023 krank, wird die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten.
Das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nicht für:
• Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen
• Privat krankenversicherte Arbeitnehmer
• Minijobs in Privathaushalten
• Fälle, in denen die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt erfolgt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt – zum Beispiel Privatärzte oder bei Ärzten im Ausland
Kommunikationsdienste
Arztpraxen benötigen für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen KIM-Dienst wie kv.dox.
Über solche Dienste für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) soll künftig ein Großteil des Informationsaustausches zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken oder Pflegeinrichtungen laufen – allen, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.
Mit kv.dox bietet die KBV Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen eigenen KIM-Dienst an. Sie können darüber mit allen Ärzten, Zahnärzten oder Apothekern kommunizieren, die einen KIM-Dienst verwenden, egal von welchem Anbieter. Denn kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen eHealth-Konnektoren.
Quellen: AOK und KBV

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