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Erste Anpassungen im EBM

Im Zuge der Weiterentwicklung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) werden zum 1. Januar 2023 die Leistungen des ambulanten und belegärztlichen Operierens angepasst. Dabei wird sich insbesondere die Bewertung einzelner Operationsleistungen ändern.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss Eckpunkte zu den geplanten Anpassungen und für einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung ein zusätzliches Finanzvolumen von 60 Millionen EUR zur Förderung bestimmter Eingriffe beschlossen.
Alle Informationen unter: https://www.kbv.de/html/1150_60120.php
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